Viele Bauherren und Projektleiter sowie Architekten und Handwerker werden durch behördlichen Auflagen dazu verpflichtet, eine Verkehrssicherung einzurichten. Dies dient gleichermaßen dem Schutz der Handwerker sowie den Verkehrsteilnehmern. Außerdem muss zur Lagerung von Materialien im öffentlichen Bereich eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegen.
Unsere Mitarbeiter sind nach der neuen RSA21 zertifiziert. Wir stellen alle Anträge für Sie und richten Ihre Baustelle ein.
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